Booking.com Preferred Partner Programm Bedingungen und Konditionen

Nachstehend finden Sie die Bedingungen des Preferred Partner Programms, das Booking.com den Unterkünften zur Verfügung stellt, die berechtigt und daran interessiert sind, dem Preferred Partner Programm beizutreten (zu jeder Zeit auf freiwilliger Basis durch Opt-in (falls berechtigt; falls zutreffend) nach eigenem Ermessen) (das "Preferred Programm").

1. DEFINITIONEN

1.1 Sofern in diesen Bedingungen für das Preferred Partner Programm nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe dieselbe Bedeutung wie im Unterkunfts-/Hotelvertrag (soweit zutreffend) (einschließlich der jeweils geltenden allgemeinen Lieferbedingungen (die "Bedingungen")).

2. BEVORZUGTES PROGRAMM

2.1 Leistungskriterien Damit eine Unterkunft am Preferred Program teilnehmen kann, muss sie die folgenden Leistungskriterien (die "Leistungskriterien") erfüllen:


1. Sales Performance Score ("SPS") Voraussetzung für die Teilnahme am Vorzugsprogramm ist die Zugehörigkeit zu den 30 % leistungsstärksten Unterkünften im "UFI" (d.h. eine eindeutige Kennung, die für eine Stadt, einen Ort oder ein Dorf steht, in dem sich die Unterkunft befindet). Das SPS wird automatisch und unilateral von Booking.com berechnet. Die GRV basiert auf verschiedenen Faktoren und wird von diesen beeinflusst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den von der Unterkunft zu zahlenden Provisionsprozentsatz, die von der Unterkunft angegebene Mindestverfügbarkeit, die Anzahl der Buchungen im Verhältnis zur Anzahl der Besuche auf der entsprechenden Unterkunftsseite auf der Plattform und das Verhältnis der Stornierungen.

2. Review Performance Score ("RPS") Unterkünfte mit einer Bewertungsnote von 7 oder höher sind berechtigt, am Preferred Program teilzunehmen. Die Bewertungszahl ist die Durchschnittszahl der von den Gästen abgegebenen Bewertungen.

3. Preise für Unterkünfte in Ländern mit weitgehender Parität: Die externen Preise der Unterkunft müssen wettbewerbsfähig sein, d.h. sie müssen den in Klausel 2.2 ii dargelegten Verpflichtungen zur weitgehenden Parität entsprechen. Booking.com wird dies durch den Vergleich des Zimmerpreises der Unterkunft auf der Plattform mit den externen Preisen der Unterkunft beurteilen. Für Unterkünfte in Ländern mit enger Parität: Die externen Preise der Unterkunft müssen wettbewerbsfähig sein, d.h. sie müssen den engen Paritätsverpflichtungen gemäß Klausel 2.2 ii entsprechen. Booking.com wird dies durch den Vergleich des Zimmerpreises der Unterkunft auf der Plattform mit den externen Preisen der Unterkunft beurteilen. Für Unterkünfte in Ländern ohne Parität: Die externen Preise der Unterkunft werden für die Teilnahme am Vorzugsprogramm nicht berücksichtigt.

2.2 Unterkünfte, die sich für das Vorzugsprogramm entschieden haben, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um ihren Status als Vorzugspartner zu behalten:

i. Die Unterkünfte müssen die Leistungskriterien einhalten und

ii. Für Unterkünfte in Ländern mit weitgehender Parität:

a) Die Unterkünfte werden Booking.com Preis- und Konditionsparität bieten. "Preis- und Konditionsparität" bedeutet die gleichen oder besseren Preise für die gleiche Unterkunft, den gleichen Zimmertyp, die gleichen Daten, den gleichen Bettentyp, die gleiche Anzahl von Gästen, die gleichen oder besseren Annehmlichkeiten und Zusatzleistungen (z. B. kostenloses Frühstück, WLAN, frühes/spätes Auschecken), die gleichen oder besseren Beschränkungen und Richtlinien wie Reservierungsänderungen und Stornierungsrichtlinien, die auf den Websites, Apps oder Callcentern der Unterkunft (einschließlich des Kundenreservierungssystems) oder direkt bei der Unterkunft verfügbar sind, bei einem Mitbewerber von Booking.com (einschließlich aller Online- oder Offline-Reservierungs- oder Buchungsagenturen oder Vermittler) und/oder mit anderen (Online- oder Offline-) Dritten, die Geschäftspartner der Unterkunft sind oder in irgendeiner anderen Weise mit ihr in Verbindung stehen oder mit ihr verbunden sind. Die Tarifparität gilt nicht für Tarife, die für eine geschlossene Benutzergruppe bestimmt sind ("geschlossene Benutzergruppe" ist eine Gruppe mit definierten Einschränkungen, bei der die Mitgliedschaft nicht automatisch erfolgt und bei der: (i) die Verbraucher sich aktiv dafür entscheiden, Mitglied zu werden, (ii) jede von den Mitgliedern der geschlossenen Benutzergruppe genutzte Online- oder Mobilschnittstelle passwortgeschützt ist, (iii) die Mitglieder der geschlossenen Benutzergruppe ein Kundenprofil ausgefüllt haben und (iv) der Verbraucher, dem der Tarif angeboten oder zur Verfügung gestellt wird, bereits mindestens eine vorherige Buchung als Mitglied der geschlossenen Benutzergruppe vorgenommen hat), sofern solche Tarife nicht (direkt oder indirekt) öffentlich (zugänglich) gemacht werden. Für den Fall, dass ein Tarif für eine geschlossene Benutzergruppe (direkt oder indirekt) öffentlich (zur Verfügung gestellt) wird (durch die Unterkunft, einen (direkten/indirekten) Konkurrenten von Booking.com oder auf einer Dritt(plattform) (einschließlich einer (Meta-)Suchmaschine oder Preisvergleichswebsite), hat Booking.com Anspruch auf Ratenparität für diesen Tarif.

b) Booking.com "Verfügbarkeitsparität" zu gewähren. Verfügbarkeits-Parität bedeutet, dass die Unterkunft Booking.com solche Verfügbarkeiten (d.h. Zimmer, die auf der Plattform buchbar sind) zur Verfügung stellt, die mindestens so günstig sind wie die, die einem Mitbewerber von Booking.com (einschließlich jeder Online- oder Offline-Reservierungs- oder Buchungsagentur oder eines Vermittlers) und/oder einem anderen (Online- oder Offline-) Dritten, der ein Geschäftspartner der Unterkunft ist oder in irgendeiner anderen Weise mit ihr verbunden ist, zur Verfügung gestellt werden.

iii. Für Unterkünfte in Ländern mit enger Parität:

a) Die Unterkunft muss Booking.com Preis- und Konditionsparität gewähren. „Preis- und Konditionsparität“ bedeutet gleiche oder bessere Preise für dieselbe Unterkunft, denselben Zimmertyp, dieselben Daten, denselben Betttyp, dieselbe Anzahl an Gästen, gleiche oder bessere Annehmlichkeiten und Zusatzleistungen (z. B. kostenloses Frühstück, WLAN, früher/später Check-out), gleiche oder bessere Einschränkungen und Richtlinien wie Reservierungsänderungen und Stornierungsbedingungen, wie von der Unterkunft bereitgestellt.

b) Preis- und Konditionsparität gilt nicht für Preise und Bedingungen: - die von anderen Online-Reisebüros (OTA) angeboten werden; - die auf Offline-Kanälen angeboten werden, sofern diese Zimmerpreise nicht online veröffentlicht oder vermarktet werden; und/oder - die unveröffentlicht sind, sofern diese Zimmerpreise nicht online vermarktet werden.

2.3 Die Unterkunft, die als bevorzugte Unterkunft aufgeführt ist, zahlt den im Extranet angegebenen Provisionsprozentsatz oder den unten angegebenen Prozentsatz für alle Reservierungen, die ab dem Datum der Auflistung als bevorzugte Unterkunft vorgenommen werden. Für Unterkünfte, die nicht länger als bevorzugte Unterkünfte gelten oder die sich entscheiden, aus dem Preferred-Programm auszusteigen, gilt die Standardprovision, die im Unterkunftsvertrag festgelegt ist (der für alle Reservierungen gilt, die ab dem Datum der Auflistung als Standardunterkunft vorgenommen werden).

3. BEENDIGUNG

3.1 Die Unterkunft kann jederzeit, mit sofortiger Wirkung und nach eigenem Ermessen, die Nutzung eines oder aller Preferred-Programme einstellen, wobei die erneute Teilnahme an einem Preferred-Programm bei (vermutetem) Missbrauch eines Programms einer Wartezeit unterliegen kann. Booking.com kann jederzeit und nach eigenem Ermessen das Preferred-Programm ohne Angabe von Gründen mit einer vorherigen schriftlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen beenden. Eine Beendigung gemäß dieser Klausel 3.1 führt nicht zu einer Haftung für Schäden, Kosten und/oder Ausgaben der kündigenden Partei.

3.2 Die Unterkunft ist nicht mehr berechtigt, das Preferred-Programm zu nutzen (und Booking.com kann die Nutzung deaktivieren und zurückhalten), soweit die Unterkunft gegen die relevanten Bedingungen und Anforderungen des Preferred-Programms verstoßen hat (ein „Verstoß“) oder diese nicht mehr erfüllt (jede ein „Mangel“), und es versäumt hat, diesen Verstoß oder Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung zu beheben, oder sofort im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen Klausel 2.2 ii oben.

4. SONSTIGES

4.1 Die Bedingungen des Preferred-Programms (i) können von Zeit zu Zeit einseitig geändert oder ergänzt werden, vorbehaltlich einer angemessenen Benachrichtigungsfrist an die relevanten Teilnehmer, (ii) sind und bilden einen integralen Bestandteil des Unterkunfts-/Hotelvertrags (je nach Anwendbarkeit) (einschließlich der jeweiligen anwendbaren Bedingungen, die von Zeit zu Zeit geändert werden) und müssen in Verbindung damit gelesen werden, und (iii) können online akzeptiert werden, gelten aber in jedem Fall durch das Opt-in und die Nutzung des Preferred-Programms durch die Unterkunft.