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Häufig gestellte Fragen zur Gästeregistrierung in Griechenland

Die häufigsten Fragen von Gästen zur Registrierung in Griechenland

1. Warum werden Reisende in Griechenland aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben?

A: Reisende in Griechenland werden aufgefordert, ihre persönlichen Daten bereitzustellen, um die griechischen Gesetze zu erfüllen. Diese verlangen die Registrierung aller Besucher bei den Behörden zu Sicherheits- und Steuerzwecken. Insbesondere müssen Gastgeber eine „Kurzzeitvermietungs-Erklärung“ bei der Unabhängigen Behörde für Öffentliche Einnahmen (IAPR) einreichen.

2. Müssen bei Gruppenreisen die Daten aller Gruppen- bzw. Familienmitglieder angegeben werden?

A: Nein, es müssen nur die Daten des Hauptgastes (Buchenden) angegeben werden. Begleitende Gäste werden nicht einzeln gemeldet.

3. Welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür?

A: Dies ist hauptsächlich durch das griechische Steuerrecht geregelt, insbesondere durch Gesetz 4646/2019, Artikel 29. Dieses Gesetz verpflichtet Online-Plattformen und Gastgeber, Gästedaten zu Steuer- und Einnahmezwecken zu erfassen und weiterzuleiten.

4. Welche Daten sind erforderlich?

A: Die griechische Polizei verlangt folgende personenbezogene Daten:

Vorname

Nachname

Staatsangehörigkeit

Reisepassnummer (bei internationalen Gästen)

Steuernummer (AFM) (bei inländischen Gästen)

5. Was passiert, wenn ich die angeforderten Daten nicht angeben möchte?

A: Wenn Sie die gesetzlich geforderten Daten nicht bereitstellen, kann Ihr Gastgeber Ihre Buchung möglicherweise nicht weiterführen. Da Gastgeber bei Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldern rechnen müssen, sind sie berechtigt, Ihre Reservierung zu stornieren oder Ihnen den Zutritt zur Unterkunft zu verweigern, falls Sie die Daten nicht übermitteln. Im schlimmsten Fall kann der Gastgeber gezwungen sein, Ihre Verweigerung den Behörden zu melden.

6. Kann ich meine Daten direkt bei der Polizei registrieren?

A: Nein, die Daten müssen vom Gastgeber oder Verwalter eingereicht werden.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

A: Ihr Gastgeber, die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen Griechenlands (IAPR) und Mitarbeitende von Your.Rentals.

7. Wie werden meine persönlichen Informationen gesichert und geschützt?

A: Folgende Maßnahmen wurden zum Schutz Ihrer Daten ergriffen:

Die Webseite, auf der Sie das Registrierungsformular ausfüllen, verwendet eine SSL-Verbindung. SSL ist eine Standardtechnologie, die Internetverbindungen sichert, indem sie die zwischen Webseite und Browser (oder zwei Servern) übertragenen Daten verschlüsselt. So wird verhindert, dass Hacker Informationen einsehen oder stehlen.

Zugriff auf die Seite, auf der das Registrierungsformular ausgefüllt wird, ist nur möglich:

– Über die Buchungsdetails-/Bestätigungsseite, die ein verschlüsseltes Buchungs-Token nutzt und ausschließlich dem buchenden Gast zur Verfügung gestellt wird (der Gastgeber hat darauf keinen Zugriff)

– Über den Direktlink, der nur Ihnen und Ihren Mitreisenden bekannt ist und geteilt wurde

Abgesehen von Ihrem vollständigen Namen sind die bereitgestellten Informationen für andere Gäste nicht sichtbar. Ihr Gastgeber muss sich über ein Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren im System anmelden, um Zugriff auf Ihre Daten zu erhalten. Ihr Gastgeber leitet die Daten an die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (IAPR) weiter.

8. Wie werden meine Daten verarbeitet und wo werden sie gespeichert?

A: Ihr Gastgeber ist verpflichtet, die Daten spätestens bis zum 20. Tag des Folgemonats nach Ihrer Abreise an die Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (IAPR) zu senden. Ihre Daten werden auf einem Server in Frankfurt, Deutschland, gespeichert – unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

A: Gastgeber müssen das Gästeregistrierungsformular (einschließlich Name, Geburtsdatum und Reisedokumentdaten) digital für 10 Jahre aufbewahren und sicherstellen, dass die Daten den Behörden auf Anfrage zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis muss zudem druckbar und jederzeit zugänglich sein.

10. Wen kann ich kontaktieren, wenn ich mich in meinem Datenschutz verletzt fühle?

A: Wenden Sie sich zunächst an Ihren Gastgeber, um Klarheit zu erhalten. Bleiben Ihre Bedenken bestehen, können Sie sich an die Hellenische Datenschutzbehörde (HDPA) wenden, die in Griechenland unabhängige nationale Behörde für den Datenschutz ist. In Ihrem Heimatland können Sie zudem Ihre nationale Datenschutzbehörde oder Ihren Anwalt kontaktieren.

11. Bis wann muss ich meine Daten spätestens bereitstellen?

A: Zwar muss Ihr Gastgeber die Daten bis spätestens zum 20. Tag des nächsten Monats übermitteln, jedoch sollten Sie die Informationen bereits vor oder spätestens bei Ihrer Ankunft bereitstellen. Gastgeber verlangen diese Informationen in der Regel als Voraussetzung für Ihren Aufenthalt, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und eine Stornierung Ihrer Buchung oder Zutrittsverweigerung zur Unterkunft zu vermeiden.

12. Kann ich meine Daten statt online auch dem Gastgeber direkt geben, zum Beispiel bei Ankunft, per E-Mail, SMS o.ä.?

A: Grundsätzlich ja. In der Praxis sollten Sie aber unbedingt mit dem Gastgeber abstimmen, wie und wann Sie die erforderlichen Daten bereitstellen. Wichtig ist, dass der Gastgeber Ihrer vorgeschlagenen Methode ausdrücklich zustimmt, ansonsten droht auch hier eine Stornierung der Buchung oder die Verweigerung des Zugangs.

13. Ich reise in einer Gruppe. Können die anderen Gruppenmitglieder meine Daten sehen?

A: Die Person, die die Buchung vorgenommen hat, und/oder weitere Mitreisende sehen Ihren Namen in der Liste der angemeldeten Gäste, wenn Sie das Formular ausgefüllt haben. Weitere persönliche Angaben sind für die anderen Gäste jedoch nicht sichtbar.

14. Ich habe einen Strafregistereintrag bzw. Vorstrafen. Erfährt der Gastgeber oder meine Mitreisenden davon?

A: Nein. Gastgeber müssen lediglich Ihren Namen und Ihre Reisedokumentdaten zu Steuer- und Sicherheitszwecken erfassen. Sie sind weder verpflichtet noch dazu berechtigt, Informationen zu Vorstrafen einzuholen oder weiterzugeben.